Unsere Dienstleistungen
HU & AU Düsseldorf
Mit der Hauptuntersuchung (HU) wird gewährleistet, dass Fahrzeuge sich in einem mangelfreien Zustand befinden. Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland für alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge, Krafträder und Anhänger vorgeschrieben (§29 StVZO) und wird durch staatlich anerkannte Prüforganisationen, wie beispielsweise TÜV Rheinland durchgeführt.
Eine HU wird durch einen Untersuchungsbericht dokumentiert. Dieser Untersuchungsbericht muss auch bei An- und Ummeldungen eines Kraftfahrzeugs vorgelegt werden.
Bei bestandener Hauptuntersuchung wird außerdem eine runde Prüfplakette („TÜV-Plakette“) am hinteren KFZ- Kennzeichen angebracht. Sie zeigt auch Jahr und Monat der nächsten fälligen HU. Die Farbe der Prüfplakette variiert je nach Ausstellungsjahr.
Damit Sie keinen Termin versäumen, können Sie sich ganz einfach durch uns an Ihren HU-Termin erinnern lassen. Auch die Anmeldung zur Hauptuntersuchung in einem unserer deutschlandweiten TÜV Rheinland Prüfzentren funktioniert bequem und einfach online.
Die Abgasuntersuchung (AU oder UMA) ist Teil der HU
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene UMA (Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems), früher bekannt als Abgasuntersuchung oder AU ist seit 01.01.2010 in die Hauptuntersuchung integriert und unterliegt damit auch denselben regelmäßigen Zeitabständen zur Prüfung.
Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob Ihr Fahrzeug noch die gesetzlich festgelegten Höchstwerte einhält. Neue Autos müssen zum ersten Mal nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung („TÜV-Termin“) und damit auch zur AU antreten, danach alle zwei Jahre. Motorräder müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Für den gewerblichen Personentransport ist diese Fahrzeuguntersuchung sogar alle 12 Monate vorgeschrieben. Hier erfahren Sie mehr zur UMA / AU.
Die Hauptuntersuchung für PKW
Die Hauptuntersuchung im Überblick: Was wir bei TÜV Rheinland prüfen
Rund 160 Punkte stehen auf der Checkliste unserer Sachverständigen. Wir prüfen unter anderem:
- Ausrüstung: Kennzeichen, Spiegel, Hupe, Tacho, Funkentstörung
- Beleuchtungseinrichtungen: Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss-, Parkleuchten
- Bremsanlage: Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche, Bremstrommeln und -scheiben, Bremsbeläge
- Bereifung/Räder: Schäden an Reifen oder Felgen, Profiltiefe
- Fahrgestell und Karosserie: Bruch, Riss, Korrosion antragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust
- Feuersicherheit der Kraftstoff/Gasanlagen und der elektrischen Leitungen
- Abgas- und Geräuschverhalten der Auspuffanlage
- Lenkanlage auf Leichtgängigkeit, Spiel und Funktion
Die HU Nachprüfung
Stellt der Prüfer erhebliche oder gefährdende Mängel fest, müssen diese umgehend beseitigt und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Lässt der Fahrzeughalter diese einmonatige Frist verstreichen, muss eine komplett neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher sein, wird die Prüfplakette entfernt und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Als Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie übrigens verpflichtet, alle ihnen bekannten Mängel zu beheben. Bei lediglich geringen Mängeln muss das Fahrzeug allerdings nicht erneut vorgeführt werden.